EU-Vertreter
nach DSGVO
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Unsere Juristen dienen als Ansprechpartner Ihres Unternehmens für Aufsichtsbehörden und Betroffene in der EU. Sie erfüllen Ihre DSGVO-Pflichten.
EU-Vertreter
nach DSGVO
Unsere Juristen dienen als Ansprechpartner Ihres Unternehmens für Aufsichtsbehörden und Betroffene in der EU. Sie erfüllen Ihre DSGVO-Pflichten.
Compliance schafft nachhaltig Vertrauen
Benötigt Ihr Unternehmen einen EU-Vertreter?
Die meisten Unternehmen außerhalb der EU brauchen einen EU-Vertreter.
Wenn Ihr Unternehmen keine Büros, Niederlassungen oder sonstigen Einrichtungen in der EU hat, aber Geschäfte mit Kunden in der Union macht, müssen Sie einen EU-Vertreter bestellen.
Art. 27 DSGVO schreibt einen solchen EU-Vertreter vor, wenn Sie (sowohl als Verantwortlicher als auch als Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten in einem der folgenden Kontexte verarbeiten:
Das Anbieten von Produkten oder Dienstleistungen an Menschen, die sich in der EU aufhalten (unabhängig davon, ob es sich um kostenpflichtige oder kostenfreie Angebote handelt).
Die Beobachtung des Verhaltens von Menschen innerhalb der EU (zumindest, wenn dieses Verhalten in der EU stattfindet).
Was tut der EU-Vertreter für Ihr Unternehmen?
Ein EU-Vertreter befähigt Nicht-EU-Unternehmen zur DSGVO-Compliance.
Ein EU-Vertreter ist der Ansprechpartner für Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Betroffene in der EU, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wollen.
Der EU-Vertreter hält außerdem das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters vor und stellt es den Aufsichtsbehörden auf Anfrage zur Verfügung.
Wie wähle ich den besten EU-Vertreter aus?
Ein perfekter EU-Vertreter qualifiziert sich durch Fachkenntnisse, Kommunikationsfähigkeiten und Mehrsprachigkeit.
Als EU-Vertreter können Sie Einzelpersonen oder Unternehmen bestellen, wie etwa Kanzleien oder Unternehmensberatungen. Ihr EU-Vertreter muss seinen Sitz in einem Land haben, in dem sich Ihre Kunden aufhalten bzw. in dem Sie Verhalten beobachten.
Es ist sehr ratsam, einen EU-Vertreter auszuwählen, der über ein tiefgreifendes Verständnis der juristischen, organisatorischen und technischen Aspekte des Datenschutzes verfügt, um auf Anfragen der Aufsichtsbehörden qualifiziert reagieren zu können.
Zudem ist es notwendig, dass der EU-Vertreter die wichtigsten europäischen Sprachen beherrscht, um mit Betroffenen und Aufsichtsbehörden kommunizieren zu können.
Whistleblowing-Richtlinie
In einer Whistleblowing-Richtlinie legen wir den Meldeprozess fest und dokumentieren Zuständigkeiten sowie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Mitarbeiterschulung und Infomaterial
Mittels Onlineschulung unterrichten wir Ihre Mitarbeiter über das eingerichtete Hinweisgebersystem. Ergänzend erhalten Sie Informationsmaterial, um auf das Hinweisgebersystem aufmerksam zu machen.
4 gute Gründe warum Sie activeMind.legal als Ihren EU-Vertreter bestellen sollten
Spezialisierte Juristen
Umfangreiche Erfahrung
Echt international
Zusätzlicher Support
Kostenlose Anfrage
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für einen EU-Vertreter gemäß den Vorgaben der DSGVO. Bitte übermitteln Sie uns dazu einige Angaben zu Ihrem Unternehmen.
Wir antworten Ihnen innerhalb von zwei Werktagen!
Häufig gestellte Fragen zum EU-Vertreter nach DSGVO
Welche Unternehmen benötigen einen EU-Vertreter?
Die DSGVO verpflichtet in Art. 27 Unternehmen einen Vertreter in der Europäischen Union zu bestellen, wenn sie keine Niederlassungen in der EU haben, aber Leistungen für Menschen anbieten, die sich in der EU befinden. Insbesondere müssen Unternehmen einen EU-Vertreter bestellen, wenn sie personenbezogene Daten in folgenden Kontexten verarbeiten:
- Anbieten von Leistungen oder Produkten in der EU oder
- Beobachten von Verhalten von Personen in der EU.
Diese Verpflichtung betrifft Verantwortliche und Auftragsverarbeiter gleichermaßen.
Welche Aufgaben hat ein EU-Vertreter?
Der EU-Vertreter repräsentiert also Unternehmen ohne Sitz in der EU bzgl. aller von Ihnen zu erfüllenden Vorschriften der DSGVO. Dafür fungiert der EU-Vertreter in erster Linie als Ansprechpartner für Betroffene und Datenschutz-Aufsichtsbehörden in der EU. Dies soll in erster Linie gewährleisten, dass Betroffene Ihre Datenschutzrechte durchsetzen können.
Außerdem hält der EU-Vertreter das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten vor, um es den Aufsichtsbehörden auf Verlangen vorzulegen.
Wer kann EU-Vertreter werden?
EU representatives can be external service providers, and the rol
EU-Vertreter können durch externe Dienstleister gestellt werden. Die Position kann von Einzelpersonen oder Organisationen wie Kanzleien, Unternehmensberatungen oder anderen Unternehmen gestellt werden. Der EU-Vertreter muss jedoch in einem der EU-Länder seinen Sitz haben, in dem das Nicht-EU-Unternehmen Leistungen anbietet oder Verhalten beobachtet.
e can be performed by individuals or organisations, such as law firms, consultancies, or other private companies. They must be based in one of the countries where customers or data subjects that are being monitored are located.
Welche Voraussetzungen muss ein EU-Vertreter erfüllen?
Die DSGVO nennt keine spezifischen Mindestqualifikationen für einen EU-Vertreter. Nichtsdestotrotz ist es empfehlenswert, einen EU-Vertreter zu bestellen, der über umfangreiches juristisches und technisches Datenschutzwissen verfügt, um die Anfragen von Betroffenen und Behörden angemessen beantworten zu können.
Dafür ist es auch empfehlenswert, dass der EU-Vertreter mehrere europäische Sprachen auf Businessniveau beherrscht.
Was kostet ein EU-Vertreter?
Die Kosten für einen Vertreter in der Union hängen von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten sind Größe des Unternehmens, Zahl der Mitarbeiter und wie viele Standorte in wie vielen Ländern existieren.
Darüber hinaus hängen die Kosten davon ab, wie viel Unterstützung Sie durch den EU-Vertreter benötigen, um die nach DSGVO erforderlichen Dokumente bereitzustellen (insbesondere das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten).