Kontrolle von Auftragsverarbeitern
inkl. AV-Vertragsprüfung
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Erstprüfung und Folgekontrollen Ihrer Auftragsverarbeiter sowie Unterstützung bei Vertragsgestaltung oder -prüfung von juristischen Experten.
Compliance schafft nachhaltig Vertrauen
Müssen Sie Ihre Auftragsverarbeiter kontrollieren?
Als Verantwortlicher obliegt Ihnen laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Rechenschaftspflicht. Das heißt, Sie müssen nachweisen können, ob Sie die Anforderungen der Datenschutzgesetze einhalten.
Diese Rechenschaftspflicht erstreckt sich auch auf eingesetzte Dienstleister: Sie haben einen Nachweis über die datenschutzkonforme Auswahl aller Auftragsverarbeiter und über deren regelmäßige Kontrolle (mind. alle zwei Jahre) zu erbringen.
Bei Auswahl und Kontrolle von Auftragsverarbeitern gilt es (neben der datenschutzkonformen vertraglichen Ausgestaltung) insbesondere die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß dem aktuellen Stand der Technik und konkret bezogen auf die erbrachte Dienstleistung zu prüfen. Dies stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar!
Prüfung von Auftragsverarbeitern durch Juristen
Die Erstkontrolle im Auswahlverfahren sowie die Folgekontrollen bei bestehenden Auftragsverarbeitungen erfordern tiefgreifende juristische und technische Kenntnisse. Unsere spezialisierten Juristen unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt.
Gestaltung oder Prüfung des Auftragsverarbeitungs-Vertrages
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Standardvertrag zur Auftragsverarbeitung, den Sie für Ihre Dienstleister einsetzen können. Hierbei berücksichtigen wir neben dem Datenschutzrecht auch Ihre Interessen und schöpfen den möglichen Gestaltungsspielraum in Ihrem Sinne aus. Gerne überprüfen und bewerten wir auch bereits vorhandene Verträge und weisen auf notwendige oder empfehlenswerte Änderungen hin.
Wenn Sie Auftragsverarbeitungs-Verträge Ihrer Dienstleister nutzen müssen, prüfen wir diese auf Konformität mit DSGVO und ggfs. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf versteckte Kostenfallen sowie darauf, ob die Verträge Ihren Interessen zuwiderlaufen, da zwar zulässige aber für Sie ungünstige Alternativen gewählt werden.
Erstprüfung von Auftragsverarbeitern
Wir prüfen vor der geplanten Zusammenarbeit die vertragliche und technische Ausgestaltung mit Ihren geplanten Dienstleistern und liefern einen aussagekräftigen Prüfbericht. Falls notwendig, helfen wir bei der Behebung von Missständen und der Aushandlung von empfehlenswerten Änderungen.
Folgekontrollen von Auftragsverarbeitern
Haben Sie bereits bestehende Vertragsbeziehungen prüfen wir anhand des zwischen Ihnen und Ihren Dienstleister vorliegenden Auftragsverarbeitungs-Vertrages inklusive der zugesprochenen technischen und organisatorischen Maßnahmen die tatsächliche Umsetzung anhand einzelner Maßnahmen bei Ihren Auftragsverarbeitern. Sofern notwendig, machen wir konkrete Angaben zur Behebung gefundener Mängel.
4 Gründe, activeMind.legal Ihre datenschutzrechtlichen Prüfungen zu überlassen
Spezialisierte Juristen
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Unverbindliche Anfrage
Damit wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Prüfung von Verträgen bzw. Auftragsverarbeitern erstellen können, benötigen wir bitte vorab einige Informationen.
Ein Mitarbeiter wird sich innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen melden, um einen Termin für ein erstes Telefonat vorzuschlagen.