Gesetze
Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland wurde verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU). Es trat am 25. Mai 2018 zeitgleich mit der DSGVO in Kraft.
- Offizielle Version verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/BDSG.pdf
- Version mit Querverlinkungen: https://www.activemind.legal/de/gesetze/bdsg/
Richtlinien der Aufsichtsbehörden
- Richtlinien sind zum einen über die offizielle Webseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit verfügbar: https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html;
- zum anderen führen die Landesdatenschutzbehörden bzw. die Landesbeauftragten für Datenschutz Auflistungen mit weiterführenden Links: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html,
- ebenso wie die Datenschutzkonferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/.