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Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung gemäß britischem Datenschutzrecht

Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten und Daten bzgl. Straftaten zu Forschungszwecken

Anhang 1 (4) ermöglicht die Verarbeitung sensibler Daten zu Forschungszwecken, wenn eine solche Verarbeitung:

  • für Archivierungszwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke erforderlich
  • durchgeführt gemäß Artikel 89 Absatz 1 (geeignete Schutzmaßnahmen) der DSGVO (ergänzt durch Abschnitt 19)
  • im öffentlichen Interesse

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