Juristische Person
Zusätzlich zum Anwendungsbereich der DSGVO und dem dänischen DPA, findet das DPA auch Anwendung bei der Verarbeitung von Informationen von juristischen Person, sofern
- Daten für oder im Namen eine Auskunftei verarbeitet werden; oder
- mit dem Ziel verarbeitet werden, andere vor der Aufnahme eines Geschäfts- oder Arbeitsverhältnisses mit der juristischen Person zu warnen.
Verstorbene Person
Gemäß §2 Abs. 5 des DPA, finden die Bestimmungen des Gesetzes und auch der DSGVO verstorbene Personen für einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Tod Anwendung.