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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach dänischem Recht

Leitfaden der Aufsichtsbehörde

Die dänische Datenschutzbehörde und das Justizministerium haben Leitfaden in Dänisch zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) veröffentlicht: https://www.datatilsynet.dk/media/6563/konsekvensanalyse.pdf.

Der Leitfaden enthält auch Beispiele dafür, wann ein DSFA erforderlich ist. Zusätzlich hat die dänische Datenschutzbehörde eine Liste der Verarbeitungsvorgänge, für die eine DSFA durchzuführen ist: https://www.datatilsynet.dk/media/6935/datatilsynets-liste-over-behandlinger-der-altid-er-underlagt-kravet-om-en-konsekvensanalyse.pdf (auf Dänisch).

Beide Dokumente sind an dem Leitfaden der Artikel-29-Datenschutzgruppe (WP248) angelehnt.

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