DSFA-Liste der polnischen Aufsichtsbehörde
Die polnische Aufsichtsbehörde hat einen Vorschlag für die Liste der Verarbeitungstätigkeiten veröffentlicht, für die eine DSFA erforderlich ist. Die Detailliste enthält z.B.:
- Beurteilung oder Bewertung, einschließlich Profilerstellung und Vorhersage (Verhaltensanalyse) für Zwecke, die negative rechtliche, physische, finanzielle oder andere Auswirkungen auf eine Person haben können
- Automatisierte Entscheidungsfindung, die zu rechtlichen, finanziellen oder ähnlichen wesentlichen Ergebnissen führt
- Verarbeitung spezieller Kategorien von personenbezogenen Daten, die Verurteilungen und Rechtsverstöße betreffen
Die vorgeschlagene Liste enthält viele Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis, zum Beispiel:
- Überwachung von Arbeitszeiten und IT-Systemen
- Verarbeitung der biometrischen Daten der Mitarbeiter
- Systeme zur Beurteilung der Mitarbeiterproduktivität und -bewertung
Die vollständige Liste (auf Polnisch) ist verfügbar unter:
https://giodo.gov.pl/pl/file/13366:
Inoffizielle Übersetzung in Englisch: https://iapp.org/media/pdf/resource_center/Mandatory-DPIA-Poland-klattorneys.pdf.
Richtlinien der Aufsichtsbehörden
Richtlinien zur DSFA (auf Polnisch) sind verfügbar unter:
https://uodo.gov.pl/data/filemanager_pl/706.pdf und
https://www.uodo.gov.pl/data/filemanager_pl/707.pdf.
Vorherige Konsultation
Das Antragsformular (auf Polnisch) zur vorherigen Konsultation (Art. 36 DSGVO) finden Sie unter: https://www.uodo.gov.pl/pl/127/219.