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Aufsichtsbehörden gemäß polnischem Datenschutzrecht

Kontaktdaten

Amt für den Schutz personenbezogener Daten
Stawki 2
00-193 Warszawa
Polen
phone 22 531 03 00
fax 22 531 03 01

Website: https://www.uodo.gov.pl/

Verfahren

Verfahren vor dem Vorsitzenden des Datenschutzbüros gelten als einstufiges (ebenes) Verwaltungsverfahren. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzureichen (Art. 7 Datenschutzgesetz). Die Aufsichtsbehörde kann die Einschränkung der Verarbeitung während des Verfahrens anordnen, wenn sie schwerwiegende Folgen aus der Fortsetzung der Verarbeitung absieht (Art. 70 Datenschutzgesetz). Darüber hinaus kann der Vorsitzende eine Vorabfrage an das Verwaltungsgericht richten, wenn er im Laufe des Verfahrens begründete Zweifel an den Entscheidungen der Kommission über die Verhaltenskodizes, Angemessenheitsentscheidungen und Standardvertragsklauseln (Art. 71 Datenschutzgesetz) hat.

Inspektionen

Die Aufsichtsbehörde kann Inspektionen durchführen, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überprüfen. Diese Inspektionen finden von 6 bis 22 Uhr statt und können die Inspektionen der Dokumente, Räumlichkeiten, Objekte, Vorrichtungen, Träger und IT-Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen (Art. 84 Datenschutzgesetz). Die Aufsichtsbehörde kann von entsprechenden Spezialisten (Art. 82 Datenschutzgesetz) oder der Polizei (Art. 85 Datenschutzgesetz) unterstützt werden.

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