In den Artikeln 167, 167-bis, 167-ter und 168 des italienischen Datenschutzgesetzes sind die Verletzungen aufgeführt, für die eine Freiheitsstrafe möglich ist:
- Rechtswidrige Verarbeitung (Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 3 Jahren)
- Rechtswidriger Datentransfer außerhalb der EU (Freiheitsstrafe zwischen 1 und 3 Jahren)
- Unrechtmäßige Übermittlung und Verbreitung personenbezogener Daten, die in großem Umfang verarbeitet werden (Freiheitsstrafe zwischen 1 und 6 Jahren).
- Betrügerische Erfassung von personenbezogenen Daten, die einer groß angelegten Verarbeitung unterzogen werden (Freiheitsstrafe zwischen 1 und 4 Jahren).
Falsche Angaben gegenüber der Aufsichtsbehörde und Störung der Ausführung der Aufgaben oder der Ausübung der Befugnisse der Aufsichtsbehörde (Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 3 Jahren).