Verhaltenskodex
Die Garante fördert die Annahme von ethischen Regeln im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis im Sinne von Artikel 88 DSGVO, einschließlich spezifischer Verfahren für die an die betroffene Person zurückzusendenden Informationen (Artikel 111 + Artikel 2-quarter des italienischen Datenschutzgesetzes).
Initiativbewerbungen
Das italienische Gesetzbuch regelt auch die unaufgeforderten Bewerbungen – Artikel 11-bis des italienischen Datenschutzgesetzes besagt, dass bei spontaner Zusendung von Lebensläufen durch Bewerber die Informationspflichten des Artikels 13 zum Zeitpunkt des ersten praktikablen Kontakts erfüllt sein sollten. Darüber hinaus ist die Einholung der Zustimmung zur Verarbeitung der im Lebenslauf enthaltenen Daten nicht erforderlich, wenn Artikel 6(1)(b) DSGVO (Vertragserfüllung) Anwendung findet.