Der schwedische Gesetzgeber hat nur begrenzt von den Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gebrauch gemacht. Das schwedische Datenschutzgesetz (DPA) beinhaltet zum Beispiel Regelungen zu Betroffenenrechten Einwilligungen von Beschäftigten und Kinder.
Im Folgenden finden Sie die Ergänzungen und Ausnahmen zur DSGVO zu den wichtigsten Themen des Schutzes personenbezogener Daten für Unternehmen. Sofern Themen nicht ausgefüllt sind, gibt es keine abweichenden oder spezifizierenden Bestimmungen im nationalen Datenschutzrecht.
- Spezifische Gesetze und offizielle Richtlinien
- Materieller und territorialer Anwendungsbereich
- Definitionen (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Rechtsgrundsätze (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Rechtsgrundlagen
- Sensible Daten
- Informationspflichten
- E-Marketing (Neuregelung durch ePrivacy Verordnung bleibt abzuwarten)
- Online-Datenschutz (Neuregelung durch ePrivacy Verordnung bleibt abzuwarten)
- Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Rechte der betroffenen Personen
- Auftragsverarbeitung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datensicherheit (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenschutzverletzungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Datenschutzbeauftragter
- Zertifizierung
- Datenübermittlung
- Aufsichtsbehörden
- Sanktionen und Bußgelder
- Datenschutz für Beschäftigte
- Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung