Die Arbeitgeber können die folgenden personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter zur Verfügung stellen oder veröffentlichen, wenn dies für die Erfüllung der Arbeits-, Dienstleistungs- oder Verwaltungsaufgaben der betroffenen Person erforderlich ist: Titel, Vorname, Nachname, Beschäftigung, Dienst- oder Verwaltungsstelle, persönliche oder Personalnummer des Mitarbeiters, Abteilung, Arbeitsort, Telefonnummer, Faxnummer oder elektronische Adresse des Arbeitsplatzes und Identifikationsdaten des Arbeitgebers. Die Bereitstellung oder Veröffentlichung personenbezogener Daten darf nicht gegen die Achtung, Würde und Sicherheit der betroffenen Person verstoßen (Artikel 88(1) Datenschutzgesetz).
Richtlinien der Aufsichtsbehörde
Die slowakische Datenschutzbehörde hat eine Vorlage für die Erfüllung der Informationsanforderungen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitarbeiter (auf Slowakisch) veröffentlicht, verfügbar unter:
https://dataprotection.gov.sk/uoou/sk/content/vzor-informacnej-povinnosti-pre-zamestnanca.