Der ungarische Gesetzgeber hat die sogenannten “Öffnungsklauseln” der GDPR moderat in Anspruch genommen. Das geänderte ungarische Datenschutzgesetz 2011 (Info-Gesetz) regelt jedoch verschiedene Bereiche, die Unternehmen bei der Verwaltung ihres Datenschutzes beachten sollten. Das Info-Gesetz sieht unter anderem Ausnahmeregelungen in den sektoralen Rechtsvorschriften für Arbeit, Gesundheit und Sicherheit vor. Darüber hinaus spezifiziert er die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung der rechtlichen Verpflichtung und im öffentlichen Interesse, ergänzt den Grundsatz des Treu und Glauben durch einen Einzelfall, regelt die Datenverarbeitungstätigkeiten von strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten, das Betroffenenrecht der verstorbener Personen und ergänzt die Geheimhaltungspflicht des Datenschutzbeauftragten.
Im Folgenden finden Sie die Ergänzungen und Ausnahmen von der DSGVO zu den wichtigsten Themen des Schutzes personenbezogener Daten, die Unternehmen kennen müssen. Wenn Themen nicht miteinander verknüpft sind, gibt es keine abweichenden oder spezifizierenden Bestimmungen im nationalen Datenschutzrecht.
- Spezifische Gesetze und offizielle Richtlinien
- Materieller und territorialer Anwendungsbereich
- Definitionen
- Rechtsgrundsätze
- Rechtsgrundlagen
- Sensible Daten
- Informationspflichten
- E-Marketing
- Cookies
- Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall
- Rechte der betroffenen Personen
- Auftragsverarbeitung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Datensicherheit
- Datenschutzverletzungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Datenschutzbeauftragter
- Zertifizierung
- Datenübermittlung
- Aufsichtsbehörden
- Sanktionen und Bußgelder
- Datenschutz für Beschäftigte
- Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung