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Sensible Daten im französischen Datenschutzrecht

Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten

Keine Anwendbarkeit des grundsätzlichen Verarbeitungsverbotes von personenbezogenen Daten, wenn

  • die Verarbeitung zu öffentlichen Recherchezwecken erfolgt und die Verarbeitung durch die Comission Nationale de l’Informatique et des Libertès (CNIL) genehmigt wurde (Art. 8 11°);
  • die Daten innerhalb eines kurzen Zeitraumes durch ein zuvor durch die CNIL genehmigtes Verfahren anonymisiert werden (Art. 8 III).

Daten bzgl. strafrechtlicher Verurteilungen und Straftaten

Art. 9 konkretisiert durch wen die Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gem. Art. 10 DSGVO erfolgen darf. Hierzu zählen:

  • Gerichte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des Privatrechts, die im öffentlichen Dienst der Justiz zusammenarbeiten und zu Kategorien gehören, deren Liste durch den Conseil d’Etat festgelegt ist, nach einer mit Gründen versehenen und veröffentlichten Stellungnahme der Comission Nationale de l’Informatique et Libertès;
  • Rechtshilfe in Ausübung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben;
  • natürliche oder juristische Personen zur Vorbereitung gerichtlicher Schritte;
  • in Artikel L. 321-1 und L-311-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum genannte juristische Personen zur Verteidigung dieser Rechte;
  • wiederverwende, öffentliche Informationen, die in den in Artikel L. 10 der Verwaltungsgerichtsbarkeit genannten Urteilen und den in Artikel L. 111-13 des Gerichtsgesetzbuchs genannten Entscheidungen enthalten sind, sofern die Verarbeitung die Neuidentifizierung der betroffenen Personen weder bezweckt noch bewirkt.

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