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Definitionen nach griechischem Datenschutzrecht

Art. 4 des G. 4624/2019 definiert folgende drei Begriffe:

 

Öffentliche Stelle

Unter diesem Begriff versteht das G. 4624/2019 Behörden, unabhängige Verwaltungsbehörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften der ersten und zweiten Ebene und deren juristische Personen, staatliche oder öffentliche Unternehmen und Einrichtungen und juristische Personen des Privatrechts, die sich zu mindestens 50 % in staatlichem Besitz befinden oder deren Leitung vom Staat bestimmt wird.

 

Nicht-öffentliche Stelle

Eine nicht-öffentliche Stelle ist, gemäß dem griechischen Datenschutzgesetz, eine natürliche oder juristische Person oder eine Personenvereinigung, die nicht unter den Begriff “öffentliche Stelle” fällt.

 

Zuständige Aufsichtsbehörde

Damit ist die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten zu verstehen.

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