Suche

Datenschutz

activeMind.legal Rechtsanwälte bietet Ihnen umfassende Lösungen oder punktuelle Unterstützung für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen oder Konzern – von den Datenschutzexperten in Europa!

Datenschutzservices

Ein Datenschutz-Jurist von activeMind.legal lächelt in die Kamera, während hinter ihm weitere Mitarbeiter der Kanzlei an einem Fall arbeiten

EU- / DSGVO-Vertreter

Für Nicht-EU-Unternehmen:
Bestellen Sie unsere Kanzlei als Ihren EU-Vertreter nach DSGVO und verkaufen Sie Produkte und Services in der Union.

Konzern-Datenschutz

Für Unternehmensgruppen:
Flexibler Datenschutz-Support für Ihren Konzern und angegliederte Unternehmen in Europa und weltweit.

Services unserer Partner

In bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union müssen Sie ebenfalls einen Vertreter bestellen, wenn Sie dort Geschäfte machen wollen.

Unsere Partner im Vereinigten Königreich und der Schweiz unterstützen Sie gerne dabei.

Ein Jurist von activeMind.legal prüft am Laptop eine Datenverarbeitung auf DSGVO-Konformität

Schweiz-
Vertreter

activeMind.ch

UK-
Vertreter

activeMind.uk

Aktuelle Artikel zum Datenschutzrecht

Unterfällt die private IT-Nutzung im Betrieb dem Fernmeldegeheimnis?

Erlauben oder dulden Arbeitgeber die private Nutzung von Internetzugang, E-Mail-Postfach und Telefon im Unternehmen, können sie ggfs. unter das Fernmeldegeheimnis fallen und dürfen dann bestimmte Kontrollen nicht mehr durchführen, ohne sich strafbar zu machen.

Neue Standardvertragsklauseln für DSGVO-Datenimporteure

Die EU plant neue Standardvertragsklauseln für Datenempfänger im Drittland, die bereits unter die DSGVO fallen. Wir erklären, wieso das endlich Rechtssicherheit bringen und drohende Bußgelder vermeiden könnte.

Häufig gestellte Fragen zum betrieblichen Datenschutz

Die Experten von activeMind.legal Rechtsanwälte beraten weltweit Unternehmen zum Datenschutz und insbesondere zur DSGVO-Compliance.

An dieser Stelle finden Sie unsere Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Datenschutz in der Europäischen Union und unseren Services.

Die Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung auf Unternehmen außerhalb der EU wird durch das sogenannte „Targeting“-Kriterium bestimmt. Dabei wird geprüft, ob personenbezogene Daten von betroffenen Personen in der EU verarbeitet werden und ob die Verarbeitungstätigkeiten mit Folgendem verbunden sind:

  • ihnen Waren oder Dienstleistungen anzubieten (diese können kostenlos sein), oder
  • die Überwachung ihres Verhaltens innerhalb der EU.

Kontaktieren Sie uns!

Sichern Sie sich das Wissen unserer Experten!

Abonnieren Sie unseren Newsletter: