Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Home » Datenschutz » DSFA
Prüfung der Risiken für betroffene Personen und konkrete Vorschläge für geeignete Abhilfemaßnahmen von erfahrenen Juristen.
Compliance schafft nachhaltig Vertrauen
Muss Ihr Unternehmen eine DSFA durchführen?
Gemäß Art. 35 DSGVO ist eine DSFA immer dann zwingend durchzuführen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für betroffene Personen darstellt.
Dies ist etwa der Fall, wenn öffentlich zugängliche Bereiche (video-)überwacht werden oder eine umfangreiche Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten stattfindet (z.B. klinische Studien, biometrische Systeme zur Zutrittskontrolle oder Telemedizin-Lösungen).
Auch bei einer innovativen Verwendung neuer Technologien, wie zum Beispiel künstlicher Intelligenz, ist eine DSFA oft notwendig. Selbst bei der Nutzung gängiger Tools wie Microsoft 365 kann eine DSFA gegebenenfalls rechtlich verpflichtend sein, beispielsweise wenn Activity Reports oder Workplace Analytics aktiviert sind.
Durchführung einer DSFA durch Juristen
Bei einer DSFA werden die geplanten Verarbeitungsvorgänge juristisch auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft, die Risiken systematisch erfasst und bewertet sowie Abhilfemaßnahmen identifiziert, um die Risiken so weit wie möglich zu reduzieren.
Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung erfordert daher tiefgreifende juristische Kenntnisse sowie ein gutes Verständnis eingesetzter Technologien. Unsere erfahrenen Datenschutzberater helfen Ihnen gerne dabei, eine DSGVO-konforme DSFA im Rahmen eines digitalen oder Vor-Ort-Workshops durchzuführen.
Vier gute Gründe für activeMind.legal Rechtsanwälte als Ihren Partner
Datenschutz-Experten
Umfassende
Branchenkenntnisse
Praktische
Umsetzbarkeit
Echte Enabler
Unverbindliche Anfrage
Damit wir Sie bei Ihrer DSFA bestmöglich unterstützen können, übermitteln Sie uns vorab bitte einige Informationen.
Einer unserer Mitarbeiter wird sich innerhalb von zwei Werktagen mit einem Terminvorschlag für ein erstes Telefonat bei Ihnen melden!