Suche

Artikel 109 – Änderung der Verordnung (EU) 2019/2144

In Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2144 wird folgender Absatz angefügt:

„(3)   Beim Erlass von Durchführungsrechtsakten nach Absatz 2, die sich auf Systeme der künstlichen Intelligenz beziehen, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 jener Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.

Wie Sie KI-Compliance erreichen

Unsere Experten zeigen Ihnen gerne, wie Sie Compliance mit dem europäischen AI Act und ISO 42001 erreichen.

Kontaktieren Sie uns!

Ist Ihre KI schon sicher und datenschutz­konform?

Webinar zur
ISO 42001

22. Januar 2025 (11-12 Uhr)

Sichern Sie sich das Wissen unserer Experten!

Abonnieren Sie unseren Newsletter: