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Artikel 94 – Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

  1. Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.
  2. 1 Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. 2 Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.

Dieser Artikel der Datenschutz-Grundverordnung wird in dem Erwägungsgrund (171) der DSGVO näher erläutert.*

Der Bezug zwischen Artikeln und Erwägungsgründen basiert auf der professionellen Einschätzung von activeMind.legal.

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