- Abweichend von § 12 Absatz 1 müssen private Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten ihre internen Meldestellen erst ab dem 17. Dezember 2023 einrichten. Satz 1 gilt nicht für die in § 12 Absatz 3 genannten Beschäftigungsgeber.
- § 40 Absatz 2 Nummer 2 ist erst ab dem 1. Dezember 2023 anzuwenden.
activeMind.legal Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine auf das Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei. Mit unseren Partnerunternehmen im Vereinigten Königreich und der Schweiz decken wir alle Aspekte der DSGVO-Compliance und des nationalen Datenschutzrechts in Europa ab.
München
activeMind.legal
Rechtsanwaltsgesellschaft m. b. H
Potsdamer Straße 3
80802 München
+49 (0) 89 / 919 29 49 00
Berlin
activeMind.legal
Rechtsanwaltsgesellschaft m. b. H
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
+49 (0) 30 / 770 19 10 70