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Barrierefreiheit von Websites

Websites sind das primäre Aushängeschild vieler Unternehmen und sollten daher besonders Compliance-Anforderungen genügen – so auch der Barrierefreiheit. Wir zeigen, wie Sie die Anforderungen an die Nutzbarkeit von Websites für Menschen mit Behinderungen bestmöglich erfüllen.

Rechtliche Vorgaben zur Barrierefreiheit

Viele Websites in Deutschland müssen ab 28. Juni 2025 barrierefrei sein:

Dabei spielen insbesondere assistive Technologien eine Rolle, also Software oder Hardware, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, Angebote wie Websites, Apps, etc. zu nutzen.

Barrierefreiheit von Websites herstellen

Bei Websites drängt sich die Frage der Barrierefreiheit aufgrund der oftmals nur visuellen Wahrnehmung geradezu auf. Wie viele Einzelfragen für eine erfolgreiche Umsetzung der BFSGV-Vorgaben eine Rolle spielen können, veranschaulichen die folgenden Aspekte:  

Für die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen muss man sich zuerst entscheiden, welche Vorgehensweise man wählt. Zum einen kann die Website bereits so programmiert werden, dass sie ausreichend barrierefrei ist. Zum anderen gibt es eine Vielzahl von Anbietern sogenannter Accessibility Overlays. Das sind Tools, die in den Code von Websites eingreifen, diesen verändern können und dadurch spezielle Kontrasteinstellungen, Schriftarten, -größen und Farbschemata ermöglichen. Sie sind meist über einen Button auf der Website aufrufbar.

Wir raten an dieser Stelle (nach dem derzeitigen Stand der Technik) aber zu äußerster Vorsicht beim Einsatz von Accessibility Overlays. Häufig werden durch die Tools nur einige der Barrieren abgebaut und teilweise ergeben sich durch Overlays neue Barrieren. Die automatische Analyse der Website und eine entsprechende Veränderung zur vollständigen Konformität mit Standards der Barrierefreiheit, gelingt auch mit Hilfe von künstlicher Intelligenz nicht.

Das gilt insbesondere da auf einer Website sehr verschiedene Barrieren bestehen können, deren Lösung verschiedene Maßnahmen erfordert, die Accessibility Overlays in der Regel nicht alle anbieten.

So ist beispielsweise die Interaktion per Tastatur oder anderer alternativer Steuerung zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Websites von zentraler Bedeutung. Elemente, Auswahlfelder für etwa Kleidergrößen oder Farben, aber auch Suchleisten und insbesondere Navigationselemente müssen angesteuert werden können. Andere Beispiele sind Dropdown-Elemente wie die Wahl eines Landes oder der Ländervorwahl in Formularen sowie eines Datums mittels Kalender. Häufig sind diese statt mit Eingaben, mit Scrollen oder vielen Klicks verbunden. Die Interaktion kann unmöglich werden, wenn Nicht-html-Elemente verwendet werden, die nicht auslesbar sind. Das gilt ebenso für Cookie-Banner, Pop-ups und ähnliche Elemente.

Gleichzeitig sollten Elemente nicht zu einer Tastaturfalle werden, aus der man bei ausschließlicher Verwendung der Tastatur nicht mehr herauskommt. Das passiert unter anderem häufig bei Bildergalerien. Beim letzten Bild angekommen, kann man entweder zum vorherigen oder ersten Bild wechseln, aber das Element nicht mehr verlassen. Zu berücksichtigen sind ebenfalls automatisch startende Inhalte (etwa Videos). Deren Abschalten ist mittels eines Screenreaders nicht einfach.

Grundsätzlich gilt, dass je genauer man einen Cursor, wie eine Maus, bewegen müsste, desto ungeeigneter ist eine Funktion hinsichtlich der Anforderungen der Barrierefreiheit.

Hilfreich sind weiterhin Kontroll- und Fehlermechanismen bei Formularen. Sind Formulare ausgefüllt wird man oftmals darauf verwiesen, dass die Eingabe fehlerhaft ist, aber nicht in welchem der Felder der Fehler auftrat und warum. Beides sollte aber maschinell auslesbar (!) erklärt werden. Dabei hilft es bereits, auch im Hinblick auf die Datenminimierung, die Anzahl von Formularfeldern so stark wie möglich zu reduzieren und auf das Erforderliche zu begrenzen.

Die barrierefreie Interaktion mit einer Website erfordert die Auslesbarkeit mittels eines Screenreaders. Bei der Gestaltung der Inhalte gilt in dieser Hinsicht, dass die Leistung eines Screenreaders besser ist, wenn man eine einheitliche semantische Sprache im html-Format und einen kontinuierlichen Stil verwendet (statt etwa wahlweise Smileys zu verwenden oder im Fließtext zwischen mehreren Sprachen zu wechseln). Abkürzungen werden teilweise erkannt, können jedoch zu Verwirrung führen, wenn sie weder dem Screenreader noch dem Nutzer bekannt oder wenn sie mehrdeutig sind.

Problematisch sind auch Sicherheitsmaßnahmen, die für Screenreader nicht auslesbar und für blinde Personen nicht erkennbar, aber erforderlich für die Nutzung der Website sind, wie beispielsweise optische Captchas.

Ein zentraler Aspekt der Bedienung einer Website, insbesondere Mittels assistiver Technologien ist die Erwartbarkeit. Ist die Antwort der Website auf eine Eingabe oder einen Klick für den Nutzer erwartbar oder überraschend? Muss der Nutzer sich nach jeder Eingabe aufgrund eines untypischen Mechanismus neu orientieren, führt das leicht zu Frustration bis hin zu Angst, etwas falsch zu machen. Das kann deutlich längere Bearbeitungszeiten von beispielsweise Formularen bedeuten oder die Bearbeitung unmöglich machen.

Für die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen muss man sich zuerst entscheiden, welche Vorgehensweise man wählt. Zum einen kann die Website bereits so programmiert werden, dass sie ausreichend barrierefrei ist. Zum anderen gibt es eine Vielzahl von Anbietern sogenannter Accessibility Overlays. Das sind Tools, die in den Code von Websites eingreifen, diesen verändern können und dadurch spezielle Kontrasteinstellungen, Schriftarten, -größen und Farbschemata ermöglichen. Sie sind meist über einen Button auf der Website aufrufbar.

Wir raten an dieser Stelle (nach dem derzeitigen Stand der Technik) aber zu äußerster Vorsicht beim Einsatz von Accessibility Overlays. Häufig werden durch die Tools nur einige der Barrieren abgebaut und teilweise ergeben sich durch Overlays neue Barrieren. Die automatische Analyse der Website und eine entsprechende Veränderung zur vollständigen Konformität mit Standards der Barrierefreiheit, gelingt auch mit Hilfe von künstlicher Intelligenz nicht.

Das gilt insbesondere da auf einer Website sehr verschiedene Barrieren bestehen können, deren Lösung verschiedene Maßnahmen erfordert, die Accessibility Overlays in der Regel nicht alle anbieten.

Letztlich müssen die Inhalte einer Website verständlich sein. Texte und Sprachinhalte sollten daher auf verschieden Arten zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört einfache Sprache, aber auch Gebärdensprache. Hilfen wie FAQs und Chatbots oder Chats sollten einen barrierefreien Zugang gewährleisten.

Künstliche Intelligenz kann in diesem Bereich hilfreich eingesetzt werden. Die geläufigen Sprachmodelle können helfen, Textversionen in einfacher Sprache oder Bildbeschreibungen zu verfassen, sowie eine Programmierhilfe für Design und Entwicklung zu bieten.

Test der Barrierefreiheits-Anforderungen an Websites

Um die Barrierefreiheit von Websites zu überprüfen, gibt es mittlerweile zahlreiche Tools am Markt. Diese prüfen einerseits die semantische Struktur der Inhalte und simulieren andererseits diverse Nutzungsszenarien durch Menschen mit Einschränkungen.

Aufgrund der Vielfalt sowohl möglicher Einschränkungen als auch diesbezüglicher assistiver Technologien ist bei der Interpretation der Ergebnisse jedoch Vorsicht geboten. Ergänzend empfiehlt es sich, die Effektivität der getroffenen Barrierefreiheitsmaßnahmen zusätzlich durch organisiertes Feedback von Benutzern sicherzustellen, um eine dauerhafte Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen zu gewährleisten.

Fazit

Barrierefreie Websites – oder zumindest: möglichst barrierearme Websites – erfordern zahlreiche Perspektiven und ein grundlegendes Verständnis möglicher Einschränkungen sensorischer Kanäle. Das klingt auf den ersten Blick komplex. Wer jedoch genauer hinschaut, findet in den Vorgaben an die Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen viele Best Practices guter User Experience (UX) im Webdesign wieder. Diese zu erfüllen, sollte sowieso Ziel eines jeden Websitebetreibers sein.

Anbieter von digitalen Angeboten, die unter die Vorgaben von BFSG und BFSGV fallen, sollten zügig prüfen, ob sie alle Anforderungen ausreichend erfüllen. Dafür ist mit hoher Wahrscheinlichkeit die gezielte Sensibilisierung und Schulung der eigenen Mitarbeitenden oder die Begleitung durch externe Experten notwendig.

Digitale Barrierefreiheit

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