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Beschäftigtendatenschutz

Unterfällt die private IT-Nutzung im Betrieb dem Fernmeldegeheimnis?

Erlauben oder dulden Arbeitgeber die private Nutzung von Internetzugang, E-Mail-Postfach und Telefon im Unternehmen, können sie ggfs. unter das Fernmeldegeheimnis fallen und dürfen dann bestimmte Kontrollen nicht mehr durchführen, ohne sich strafbar zu machen.

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