Beschäftigtendatengesetz: Das sieht der Referentenentwurf vor
Das BeschDG soll den Beschäftigtendatenschutz in das digitale Zeitalter führen. Wir erklären, was der Entwurf für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet.
Das BeschDG soll den Beschäftigtendatenschutz in das digitale Zeitalter führen. Wir erklären, was der Entwurf für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet.
Erlauben oder dulden Arbeitgeber die private Nutzung von Internetzugang, E-Mail-Postfach und Telefon im Unternehmen, können sie ggfs. unter das Fernmeldegeheimnis fallen und dürfen dann bestimmte Kontrollen nicht mehr durchführen, ohne sich strafbar zu machen.
Welche Gefahren gehen von systematischen Verzerrungen bei KI aus – und wie können Unternehmen ihre KI-Systeme so gestalten, dass sie möglichst wenig bevor- oder benachteiligen?
Wie können sich Unternehmen effektiv gegen Deepfake schützen? Wie steht es um die Haftung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Falle einer erfolgreichen Deepfake-Attacke? Ein Überblick!
Gibt der ehemalige Arbeitgeber Informationen über einen Arbeitnehmer an dessen neuen Arbeitgeber preis, kann dies zu Unterlassungsansprüchen führen. Zumindest dann, wenn nicht zwei wichtige Aspekte beachtet werden.
Rechtfertigen dauerhafte Verstöße gegen datenschutzrechtliche Anweisungen eine ordentliche Kündigung von Beschäftigten?
Das LAG Baden-Württemberg urteilt über die Weitergabe sensibler personenbezogener Daten vom Arbeitgeber an den Betriebsrat – und wie dieser die Daten schützen muss.
activeMind.legal
Rechtsanwaltsgesellschaft m. b. H
Potsdamer Straße 3
80802 München
+49 (0) 89 / 919 29 49 00
activeMind.legal
Rechtsanwaltsgesellschaft m. b. H
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
+49 (0) 30 / 770 19 10 70
© 2016-2024 activeMind.legal
Abonnieren Sie unseren Newsletter: