EuGH erklärt § 26 Abs. 1 S.1 BDSG im Beschäftigtendatenschutz für ungültig
Arbeitgeber müssen künftig eine Rechtsgrundlage der DSGVO nutzen, um Daten im Beschäftigungsverhältnis zu verarbeiten.
Home » Ratgeber
Welche besonderen Herausforderungen stellt die DSGVO an Konzerne mit mehreren Standorten? Worauf müssen Unternehmen bei komplexen Datenverarbeitungen achten? Wie gelingt der internationale Datentransfer in Drittstaaten DSGVO-konform? Antworten finden Sie in unseren Ratgebern und Artikeln.
Arbeitgeber müssen künftig eine Rechtsgrundlage der DSGVO nutzen, um Daten im Beschäftigungsverhältnis zu verarbeiten.
Der EuGH muss richtungsweisende Entscheidungen zu Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO treffen. Jetzt hat der Generalanwalt seine Schlussanträge dem Gericht vorgelegt.
Rechtfertigen dauerhafte Verstöße gegen datenschutzrechtliche Anweisungen eine ordentliche Kündigung von Beschäftigten?
BAG legt EUGH Fragen vor: Immaterieller Schadensersatz bei Verstößen gegen die DSGVO und Rolle des Kollektivrechts im Beschäftigtendatenschutz. Wichtige Fragen, auf die der EuGH richtungsweisende Antworten finden muss.
Das LAG Baden-Württemberg urteilt über die Weitergabe sensibler personenbezogener Daten vom Arbeitgeber an den Betriebsrat – und wie dieser die Daten schützen muss.
Verantwortliche müssen im Rahmen von Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO die konkreten Empfänger personenbezogener Daten nennen – außer es liegt eine der wenigen Ausnahmen vor.
Die wichtigsten Regelungen des Entwurfs zum indischen Datenschutzgesetz DPDP, 2022 sowie die Auswirkungen auf Unternehmen in Indien und in der EU und den grenzüberschreitenden Datentransfer. Kompakt und praxisbezogen erklärt.
Liegt ein tatsächlicher Schadensersatzanspruch vor oder handelt es sich um einen Rechtsmissbrauch?
Wann dürfen Unternehmen personenbezogene Daten zu Testzwecken weiterverarbeiten und worauf müssen sie dabei besonders achten? Ein aufschlussreiches Urteil.
Geplante Regelungen des neuen ADPPA, Auswirkungen auf Unternehmen in den USA und in Europa sowie ein Ausblick darauf, wie es mit dem Gesetzesentwurf weitergeht.
activeMind.legal
Rechtsanwaltsgesellschaft m. b. H
Potsdamer Straße 3
80802 München
+49 (0) 89 / 919 29 49 00
activeMind.legal
Rechtsanwaltsgesellschaft m. b. H
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
+49 (0) 30 / 770 19 10 70
© 2016-2025 activeMind.legal
Abonnieren Sie unseren Newsletter: