Fristlose Kündigung von Beschäftigten wegen DSGVO-Verstoß
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigt die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters aufgrund von dessen Offenlegung der Gesundheitsdaten anderer Beschäftigter.
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Welche besonderen Herausforderungen stellt die DSGVO an Konzerne mit mehreren Standorten? Worauf müssen Unternehmen bei komplexen Datenverarbeitungen achten? Wie gelingt der internationale Datentransfer in Drittstaaten DSGVO-konform? Antworten finden Sie in unseren Ratgebern und Artikeln.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigt die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters aufgrund von dessen Offenlegung der Gesundheitsdaten anderer Beschäftigter.
Das Datenschutzrecht in Südkorea hat viele Gemeinsamkeiten mit der DSGVO und bietet sogar ein paar Überraschungen in Sachen strengere Vorschriften.
Sind die Regelungen des BDSG zum Kündigungsschutz von betrieblichen Datenschutzbeauftragten zulässig, wenn die DSGVO etwas anderes sagt? Die EU-Richter sorgen aus einem ganz bestimmten Grund für Klarheit.
Sind wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche möglich? Wer kann auf Unterlassung klagen? Die wichtigsten Fragen im Überblick.
Das VG Wiesbaden bestätigt einen Bescheid der hessischen Datenschutzaufsichtsbehörde. Das Urteil zeigt, was Unternehmen beim GPS-Tracking alles falsch machen können.
Das Arbeitsgericht Neuruppin verurteilt einen Arbeitgeber, weil er die Daten einer ehemaligen Mitarbeiterin nicht von der Website löschte. Der Fall zeigt, worauf Unternehmen beim Ausscheiden von Beschäftigten datenschutzrechtlich achten müssen.
Das OLG Nürnberg verneint ein Auskunftsrecht, wenn es Betroffenen offensichtlich nicht darum geht, personenbezogene Daten zu schützen. Verantwortliche sollten aber genau lesen, um welche Ausnahme es bei Auskunftsanfragen geht.
Das LAG Hamm bestätigt einen Unterlassungs- und einen Schadenersatzanspruch aus der Vorinstanz aufgrund unzulässiger Weitergabe personenbezogener Daten innerhalb des Konzernverbundes.
So erfüllen Sie die Vorgaben von DSGVO und BDSG an den Datenschutz und die Datensicherheit bei Errichtung und Betrieb eines Hinweisgeber-Systems im Unternehmen.
Das OLG Dresden trifft eine Entscheidung, die datenschutzrechtlich massive Folgen haben könnte.
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