Beschäftigtendatengesetz: Das sieht der Referentenentwurf vor
Das BeschDG soll den Beschäftigtendatenschutz in das digitale Zeitalter führen. Wir erklären, was der Entwurf für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet.
Bei der Kanzlei activeMind.legal berät Martin Röleke branchenübergreifend Mandanten in den Bereichen Datenschutz- und Informationssicherheitsrecht.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere an der Schnittstelle von Datenschutz und IT-Sicherheit. Er berät vornehmlich im Gesundheitsdatenschutz zu diversen Compliance-Vorgaben und begleitet dort unter anderem Forschungs- und komplexe Outsourcing-Vorhaben.
Das BeschDG soll den Beschäftigtendatenschutz in das digitale Zeitalter führen. Wir erklären, was der Entwurf für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet.
Das Landgericht Hamburg klärt zentrale Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Onlineshops – zumindest für einige Anbieter.
Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung hat auch Auswirkungen auf das Datenschutzrecht. Wir kommentieren kritisch die geplanten Änderungen.
Das Digital-Gesetz soll die digitale Transformation des Gesundheitswesens weiterentwickeln. Die Auswirkungen der zahlreichen angestoßenen Änderungen sind noch völlig offen.
Der BGH musste sich mit Art und Dauer einer Einwilligung in die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken beschäftigen. Die Richter schufen in beiden Fragen Klarheit.
Der EuGH bezweifelt die Freiwilligkeit von Einwilligungen bei Facebook und erlaubt es nationalen Wettbewerbshütern, unter bestimmten Umständen auch Datenschutzverstöße zu prüfen.
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