Reichweitenmessung mit oder ohne Einwilligung?
Aktuelle EDSA-Guidelines fordern für die Reichweitenmessung per IP-Erfassung eine Einwilligung, die deutsche DSK widerspricht (zumindest indirekt). Wie sollten Unternehmen sich nun verhalten?
Michael Plankemann ist ausgewiesener Experte im Datenschutzrecht und berät insbesondere bei erhöhten Anforderungen und in Querschnittsbereichen.
Durch seine lange Erfahrung als Auditor für Audits nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz ist er auch gefragt bei der Beurteilung von IT-Sicherheit sowie der Einschätzung von Risiken.
Aktuelle EDSA-Guidelines fordern für die Reichweitenmessung per IP-Erfassung eine Einwilligung, die deutsche DSK widerspricht (zumindest indirekt). Wie sollten Unternehmen sich nun verhalten?
Der EDSA äußert sich zu Verpflichtungen und Kontrollen beim Einsatz von Dienstleistern und Subdienstleistern im Rahmen der Auftragsverarbeitung.
Der EuGH urteilt dazu, ob die DSGVO eine Sperrwirkung gegenüber nationalem Wettbewerbsrecht entfaltet. Die Auswirkungen könnten für einige Unternehmen teuer werden – sind aber nicht der herbeigeredete Weltuntergang.
Für die Verhängung von DSGVO-Bußgeldern muss feststehen, wer Verantwortlicher für die Verarbeitung ist sowie ob und ggf. wessen Verschulden notwendig ist. Der EuGH schafft nun Klarheit.
Liegt ein tatsächlicher Schadensersatzanspruch vor oder handelt es sich um einen Rechtsmissbrauch?
Urteil des Landgerichts (LG) Bonn vom 11. November 2020 (Az.: 29 OWi-430 Js-OWi 366/20- 1/20)
activeMind.legal
Rechtsanwaltsgesellschaft m. b. H
Potsdamer Straße 3
80802 München
+49 (0) 89 / 919 29 49 00
activeMind.legal
Rechtsanwaltsgesellschaft m. b. H
Kurfürstendamm 56
10707 Berlin
+49 (0) 30 / 770 19 10 70
© 2016-2024 activeMind.legal
Abonnieren Sie unseren Newsletter: