Unterfällt die private IT-Nutzung im Betrieb dem Fernmeldegeheimnis?
Erlauben oder dulden Arbeitgeber die private Nutzung von Internetzugang, E-Mail-Postfach und Telefon im Unternehmen, können sie ggfs. unter das Fernmeldegeheimnis fallen und dürfen dann bestimmte Kontrollen nicht mehr durchführen, ohne sich strafbar zu machen.