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Cookies im österreichischen Datenschutzrecht

Der österreichische Gesetzgeber hat die Cookie-Richtlinie (RL 2009/136/EG) in § 96 Abs. 3 TKG umgesetzt.

Nach diesen Bestimmungen ist bei Cookies immer eine Einwilligung erforderlich, außer diese sind für die Erbringung der auf der Webseite angebotenen Dienste unbedingt erforderlich (z.B. technisch notwendige Cookies).

In den erläuternden Bestimmungen zum TKG ist festgelegt, dass auch bei einer Einstellung des Browsers, welche grds. Cookies zulässt, eine Einwilligung gem. § 96 TKG vorliegt.

Da sich diese Sichtweise nicht mit der „Cookie-Richtlinie“ deckt, bleibt abzuwarten, welche Anforderungen die Gerichte an die Einwilligung stellen.

Die DSB hat auch nach dem Urteil des EuGH (1. Oktober 2019, Az.: C‑673/17) bisher keine Stellungnahme über die Einwilligungsvoraussetzungen bei Cookies herausgegeben.

Unabhängig der Frage der Einwilligung hat der Webseitenbetreiber den Nutzer gem. Art. 13 DSGVO und § 96 Abs. 3 TKG über die Zwecke, die Rechtsgrundlage, Speicherdauer und die Art der personenbezogenen Daten vor der Verarbeitung zu informieren.

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