Suche

Datenschutzbeauftragter nach österreichischem Recht

Das DSG geht hinsichtlich der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (§ 5 DSG) grundsätzlich nicht über die Vorgaben der DSGVO hinaus.

Die DSB verweist als Hilfestellung in Bezug auf die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, auf die „Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte“ der Artikel-29-Datenschutzgruppe.

Diese Leitlinie ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.dsb.gv.at/documents/22758/112500/Leitlinien_in_Bezug_auf_Datenschutzbeauftragte.pdf/d241f0fd-6908-44fd-a12a-0f861e7a1dfb.

Benachrichtigung des Datenschutzbeauftragten an die Behörden

Die Meldung über die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist an die DSB zu richten. Ein Formular für die Meldung ist jedoch bisher nicht verfügbar.

Kontaktieren Sie uns!

Sichern Sie sich das Wissen unserer Experten!

Abonnieren Sie unseren Newsletter: