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Datenschutzverletzungen unter belgischem Recht

Ausnahmen zu Verstoß-Benachrichtigung an betroffene Personen

Art. 34 DSGVO (Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person) ist nicht anwendbar bei bestimmten öffentliche Stellen (z.B. Nachrichten- oder Sicherheitsdienste, Finanzbehörden, Ermittlungsbehörden).

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