Datenübertragung zwischen öffentlichen Stellen
In Art. 20 des belgischen Datenschutzgesetzes wird ein Verfahren für die Übertragung personenbezogener Daten zwischen öffentlichen Stellen geregelt. Hier muss für jede Art der Verarbeitung ein Protokoll mit gesetzlich normiertem Inhalt erstellt werden.
Einwilligung von Kindern
In Art. 7 wird die Altersgrenze zur wirksamen Einwilligung auf 13 Jahre festgelegt