Art. 222 des belgischen Datenschutzgesetzes sieht eine Geldbuße von 250 EUR bis 15.000 EUR vor, bei:
- Verarbeitung personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage
- Verstoß gegen Grundsätze nach Art. 5 oder 28 DSGVO
- Eine Verarbeitung der nach Art. 21 DSGVO widersprochen wurde wird ohne zwingende rechtliche Gründe fortgeführt
- Drittland-Transfer unter grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen Art. 44-49 oder 66 -70 DSGVO
- Missachtung von Anweisungen der Aufsichtsbehörde
- Behinderung der Kontrollarbeit der Aufsichtsbehörde (oder eingesetzter Dritter)
- Rebellion im Sinne des Art. 269 des Belgischen Strafgesetzbuches gegenüber Mitarbeitern der Aufsichtsbehörde
- Erhalt und/oder Nutzung von abgelaufenen Zertifikaten nicht akkreditierter Stellen im Sinne des Art. 42 DSGVO
- Erhalt einer Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO anhand falscher/unrichtiger Dokumente
- Auftreten als akkreditierte Zertifizierungsstelle ohne die Akkreditierung der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Verstößen gegen Art. 41-42 DSGVO