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Definitionen im tschechischen Datenschutzrecht

Betroffener

Betroffener: jede natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet warden (Artikel 3 des tschechischen Datenschutzgesetzes).

Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde ist in Artikel 24 Abs. 3 des tschechischen Datenschutzgesetzes geregelt und ist jede öffentliche Institution, der es gestattet ist personenbezogene Daten zu folgendem Zweck zu verarbeiten: Prävention, Erkennung und Untersuchung von kriminellen Aktivitäten, Strafverfolgung, Strafvollzug, Gewährleistung der Sicherheit in Tschechien, d.h. der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit, worunter auch die Durchsuchung von Personen und Eigentum fällt.

Schutzwürdiges Interesse

Gem. Artikel 6 Abs. 2 des tschechischen Datenschutzgesetzes beinhaltet das schutzwürdige Interesse

(a) Die Verteidigung und Sicherheit des Staates;

(b) öffentliche Ordnung und innere Sicherheit, Prävention, Erkennung und Untersuchung von kriminellen Aktivitäten, Strafverfolgung, Strafvollzug, Gewährleistung der Sicherheit in Tschechien, d.h. der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit;

(c) andere wichtige im öffentlichen Interesse liegende Ziele der Europäischen Union, insbesondere die bedeutenden wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Europäischen Union, einschließlich Währungs-, Haushalts- oder Steuerangelegenheiten, Finanzmärkte, öffentliches Gesundheitssystem und Sozialversicherung;

(d) Schutz der Unabhängigkeit der Justiz;

(e) Prävention, Ermittlung, Aufdeckung und strafrechtliche Verfolgung von ethischen Richtlinien reglementierter Berufe;

(f) Aufsicht, Kontrolle oder Regulierungsfunktionen verbunden mit der Ausübung von öffentlicher Gewalt in den genannten Fällen (a) bis (e);

(g) Schutz der persönlichen Rechte und Freiheiten; oder

(h) Durchsetzung privater Ansprüche.

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