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Informationspflichten im tschechischen Datenschutzrecht

Ausnahmen zu den Informationspflichten

Gem. Artikel 8 des tschechischen Datenschutzgesetzes kann der Betroffene, dessen personenbezogene Daten verarbeitet werden, um die gesetzlich geregelten Pflichten und Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in Ausübung der öffentlichen Gewalt vorzunehmen, von dem Verantwortlichen iSv. Artikel 13 und 14 DSGVO per Fernabfrage Auskunft verlangen.

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