Der deutsche Gesetzgeber hat die Öffnungsklauseln der DSGVO relativ umfangreich genutzt, um gesonderte Regelungen für den Datenschutz in Deutschland zu schaffen.
Im Folgenden finden Sie die Ergänzungen und Abweichungen zur DSGVO zu den wichtigsten Themen des unternehmerischen Datenschutzes. Sind Themen nicht verlinkt, gibt es keine abweichenden Bestimmungen im nationalen Datenschutzrecht.
- Spezifische Gesetze und offizielle Richtlinien
- Materieller und territorialer Anwendungsbereich
- Definitionen
- Rechtsgrundsätze
- Rechtsgrundlagen
- Sensible Daten
- Informationspflichten
- E-Marketing (Neuregelung durch ePrivacy Verordnung bleibt abzuwarten)
- Online-Datenschutz
- Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall
- Rechte der betroffenen Personen
- Auftragsverarbeitung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Datensicherheit (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenschutzverletzungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Datenschutzbeauftragter
- Zertifizierung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenübermittlung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Aufsichtsbehörden
- Sanktionen und Bußgelder
- Datenschutz für Beschäftigte
- Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung