Dänische Cookie-Regeln
Auch nach der Einführung der DSGVO hat die dänische Datenschutzaufsichtsbehörde keine Leitlinien für die Verwendung von veröffentlicht.
Dies könnte unter anderem daran liegen, dass die dänische Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen) für die Einhaltung der Cookie-Regeln verantwortlich ist.
Die dänischen Wirtschaftsbehörde stellt auf Ihrer Website einen Leitlinie zur Anwendung von Cookies zur Verfügung (https://erhvervsstyrelsen.dk/sites/default/files/2019-01/guidelines-cookie-order_erhvervsstyrelsen.pdf (in Englisch)).
Zusammenfassend gelten folgende Regeln:
- Das dänische Cookie-Gesetz fordert die informierte Einwilligung des Nutzers, bevor Cookies gesetzt werden. Die Definition der Einwilligung verweist auf die Definition in der Datenschutz-Richtlinie 2002/58/EG.
- Die Betreiber der Website müssen die Nutzer in einer klaren, präzisen und leicht verständlichen Sprache darüber informieren, dass Cookies auf der Website gesetzt werden, z.B. durch ein Banner oder aktive Textfelder. Die Information muss vor dem Setzen der Cookies gegeben werden.
- Die Informationen müssen insbesondere Angaben über den Zweck der Verarebitung enthalten. Es reicht nicht aus, nur darauf hinzuweisen, dass Cookies gesetzt werden. Daher wird die Angabe wie “wir verwenden Cookies, um Inhalt der Webseite zu verbessern” ohne zusätzliche Erläuterungen nicht als regelkonform angesehen.
- Die Informationen müssen zusätzlich Angaben über die natürliche oder juristische Person enthalten, die Cookies setzt. Wenn Dritte Cookies auf der Webseite des Betreibers setzen, ist auch eine genaue Angabe zu den Dritten und diesen Third-Party-Cookies erforderlich.
- Die Nutzer der Website müssen in der Lage sein, eine bereits erteilte Einwilligung zu widerrufen. Im Moment scheint es ausreichend zu sein, die Nutzer in der Datenschutzerklärung über dieses Recht zu informieren.
Ausnahmen
Wenn die Verwendung von Cookies und die Speicherung von Daten auf dem Endgerät des Nutzers eine technische Voraussetzung dafür ist, dass ein vom Nutzer ausdrücklich angeforderter Dienst erbracht werden kann, sind solche Cookies grundsätzlich von den Regeln ausgenommen.
Beispiele hierfür sind:
- Bereitstellung des Internetzugang
- Buchungssysteme
- Webformulare
- elektronische Warenkörbe
Neue Leitlinien werden in Kürze erwartet.
Die dänische Wirtschaftsbehörde teilte mit, dass die Cookie-Leitlinien aufgrund des EuGH-Urteils vom Oktober 2019 überarbeitet werden.