Zusätzlich zu den Pflichten, die die DSGVO den Verantwortlichen auferlegt, muss der Verantwortliche eine Datenschutzverletzung gegebenenfalls auch anderen Aufsichtsbehörden melden. Z.B., müssen Finanzdienstleister eine Datenschutzverletzung bei der dänischen Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanstilsynet) melden.
Meldung einer Datenschutzverletzung bei der dänischen Datenschutzaufsichtsbehörde
Die dänische Datenschutzbehörde stellt Leitlinien zur Verfügung und ermöglicht die Meldung von Datenschutzverletzungen online auf ihrer Webseite:
- die Leitlinie ist in Dänisch verfügbar unter: https://www.datatilsynet.dk/media/6558/haandtering-af-brud-paa-persondatasikkerheden.pdf
- Datenschutzverletzungen können hier online gemeldet werden: https://www.datatilsynet.dk/anmeld-brud-paa-persondatasikkerheden/