Leitfaden der Aufsichtsbehörde
Die dänische Datenschutzbehörde und das Justizministerium haben Leitfaden in Dänisch zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) veröffentlicht: https://www.datatilsynet.dk/media/6563/konsekvensanalyse.pdf.
Der Leitfaden enthält auch Beispiele dafür, wann ein DSFA erforderlich ist. Zusätzlich hat die dänische Datenschutzbehörde eine Liste der Verarbeitungsvorgänge, für die eine DSFA durchzuführen ist: https://www.datatilsynet.dk/media/6935/datatilsynets-liste-over-behandlinger-der-altid-er-underlagt-kravet-om-en-konsekvensanalyse.pdf (auf Dänisch).
Beide Dokumente sind an dem Leitfaden der Artikel-29-Datenschutzgruppe (WP248) angelehnt.