Ausnahmen für öffentliche Stellen
Laut dem DPA, gilt Art. 6 Abs. f) DSGVO (berechtigtes Interesse) nicht für öffentliche Stellen.
Einwilligung eines Kindes
Dänemark hat die Altersgrenze für die Einwilligung bei Kindern auf 13 Jahre herabgesetzt (§ 6(3) DPA). Solange das Kind unter 13 Jahren ist, ist die Verarbeitung seiner Daten nur rechtmäßig, sofern ein Erziehungsberechtigter die Einwilligung erteilt hat (§ 6(3) DPA).
Leitlinie
Die dänische Datenschutzbehörde hat eine Leitlinie zur Einwilligung herausgegeben. Diese ist in Dänisch verfügbar unter: https://www.datatilsynet.dk/media/6562/samtykke.pdf