Das DPA enthält Regelungen den Vollstreckungsbefugnissen der dänischen Datenschutzbehörde. Das DPA ermöglicht es der Aufsichtsbehörde, ihre Befugnisse durch Mitteilungen, Beschwerden und Mahnungen auszuüben.
Straftaten im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
Verletzungen gegen die Bestimmungen der DSFVO und des DPA stellen eine strafbare Handlung dar und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft werden.
Ein Verzeichnis der eingeleiteten Verfahren ist verfügbar unter: https://www.datatilsynet.dk/tilsyn-og-afgoerelser/afgoerelser/