Das Hauptziel der Europäischen Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) ist die Harmonisierung der Datenschutzgesetze in allen Mitgliedstaaten (MS) und die Gewährleistung eines einheitlichen Datenschutzniveaus in der gesamten EU.
Die DSGVO enthält jedoch etwa 70 sogenannte “Öffnungsklauseln”, die es den MS ermöglichen, den Artikel, zu dem die Klausel gehört, einzuschränken. Folglich können die nationalen Rechtsvorschriften abweichende, spezifizierende oder zusätzliche Anforderungen vorsehen, die zu Gesetzesunterschieden zwischen den Ländern führen können.
Der Umfang dieses Ermessensspielraums der MS in Bezug auf die Öffnungsklauseln ist in der Regel in der Klausel selbst festgelegt und ist immer im Hinblick auf die DSGVO auszulegen.
Die folgenden Themen sind die wichtigsten für den betrieblichen Datenschutz. Sie finden hier einen kurzen Überblick über die geltenden Bestimmungen der DSGVO. Mit unserem Datenschutzvergleich können Sie jede Bestimmung mit abweichenden Regeln in ausgewählten MS vergleichen.
- Spezifische Gesetze und offizielle Richtlinien
- Materieller und territorialer Anwendungsbereich
- Definitionen
- Rechtsgrundsätze
- Rechtsgrundlagen
- Sensible Daten
- Informationspflichten
- E-Marketing
- Online-Datenschutz
- Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall
- Rechte der betroffenen Personen
- Auftragsverarbeitung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Datensicherheit
- Datenschutzverletzungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Datenschutzbeauftragter
- Zertifizierung
- Datenübermittlung
- Aufsichtsbehörden
- Sanktionen und Bußgelder
- Datenschutz für Beschäftigte
- Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung