Recht auf Löschung und Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Gemäß Art. 15 (2) Staatsgesetz 3/2018 darf ein Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeiten, wenn es erforderlich ist, um zukünftige Marketingmaßnahmen gegenüber einem Betroffenen der Kontaktaufnahmen widerspricht zu verhindern.
Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund statistischer Zwecke
Betroffenenrechte können gem. Art. 25 (3) Staatsgesetz 3/2018 begrenzt werden, wenn die betreffenden Daten der statistischen Geheimhaltung unterliegen.