Das spanische Gesetz zum Datenschutz (Staatsgesetz 3/2018) enthält mehrere Abweichungen zu verschiedenen Öffnungsklauseln der DSGVO. Dazu gehören beispielsweise die Betroffenenrechte, die pflichtmäßige Bestellung eines DSB, die Einwilligung eines Kindes und die Informationspflichten. Neben der der DSGVO in spanisches Recht, bietet das Staatsgesetz 3/2018 zum Datenschutz zusätzliche Regelungen im Bereich der digitalen Rechte von Bürgern und Arbeitnehmern. Dazu gehören Rechte auf Zugang zum Internet, digitale Bildung und digitale Entkoppelung vom Arbeitsplatz.
Mit dem Staatsgesetz 3/2018 hat Spanien einige erhebliche Abweichungen von der DSGVO eingeführt, die nicht zu vernachlässigen sind.
- Spezifische Gesetze und offizielle Richtlinien
- Materieller und territorialer Anwendungsbereich
- Definitionen
- Rechtsgrundsätze (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Rechtsgrundlagen
- Sensible Daten
- Informationspflichten
- E-Marketing
- Cookies
- Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall
- Rechte der betroffenen Personen
- Auftragsverarbeitung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Datensicherheit
- Datenschutzverletzungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenschutzbeauftragter
- Zertifizierung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Datenübermittlung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Aufsichtsbehörden
- Sanktionen und Bußgelder
- Datenschutz für Beschäftigte
- Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung