Das Staatsgesetz 3/2018 führt einen abweichenden Begriff für “Betroffener” im Vergleich zum Wortlaut der DSGVO ein. Denn während die spanische Übersetzung der DSGVO von “interesado” spricht, nennt das Staatsgesetz 3/2018 Betroffene “afectado”.
Darüber hinaus finden sich keine abweichenden Definitionen im Staatsgesetz 3/2018.