Abweichungen zu den Rechten Betroffener Personen bestehen mit Bezug auf die Informationsrechte gem. Art. 12 -14 DSGVO:
- Nach Art. 32 I 6° muss der Betroffene nicht nur über seine üblichen datenschutzrelevanten Rechte informiert werden, sondern auch über das Schicksal seiner persönlichen Daten nach seinem Tod.
- 32 IV sieht vor, dass wenn gesammelte personenbezogene Daten innerhalb eines kurzen Zeitraumes durch ein zuvor durch die CNIL genehmigten Verfahren anonymisiert werden, nur über die Identität des Verantwortlichen und den Zweck der Verarbeitung informiert werden muss.
- Art. 32 V sieht vor, dass bei Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Zusammenhang mit der Staatssicherheit, Staatsverteidigung oder öffentlichen Sicherheit keine Informationspflichten gegenüber den Betroffenen zu erfüllen sind, wenn die Einschränkung der Informationsrechte durch die Zwecke der Verarbeitung gerechtfertigt ist.