Der britische Gesetzgeber hat die sog. „Öffnungsklauseln“ der DSGVO umfassend genutzt. Sie sehen unter anderem vor, Bestimmungen in den Bereichen Gesundheit, Sozialarbeit, Bildung und Kindesmissbrauch abzuändern. Das britische Datenschutzgesetz legt darüber hinaus zusätzliche Anforderungen an die Aufzeichnungen von Datenverarbeitungstätigkeiten in Sonderkategorien, strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten fest.
Im Folgenden finden Sie die Ergänzungen und Abweichungen der DSGVO zu den wichtigsten Themen des Unternehmensdatenschutzes. Wenn Themen nicht miteinander verknüpft sind, gibt es keine abweichenden oder spezifizierenden Bestimmungen im nationalen Datenschutzgesetz.
- Spezifische Gesetze und offizielle Richtlinien
- Materieller und territorialer Anwendungsbereich (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Definitionen
- Rechtsgrundsätze (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Rechtsgrundlagen
- Sensible Daten
- Informationspflichten
- E-Marketing
- Cookies
- Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Rechte der betroffenen Personen
- Auftragsverarbeitung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Datensicherheit
- Datenschutzverletzungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Datenschutzbeauftragter
- Zertifizierung
- Datenübermittlung (Keine von der DSGVO abweichenden Regelungen)
- Aufsichtsbehörden
- Sanktionen und Bußgelder
- Datenschutz für Beschäftigte
- Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung