Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten und Daten bzgl. Straftaten zu Forschungszwecken
Anhang 1 (4) ermöglicht die Verarbeitung sensibler Daten zu Forschungszwecken, wenn eine solche Verarbeitung:
- für Archivierungszwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke erforderlich
- durchgeführt gemäß Artikel 89 Absatz 1 (geeignete Schutzmaßnahmen) der DSGVO (ergänzt durch Abschnitt 19)
- im öffentlichen Interesse