Rechtsgrundlage in Großbritannien
Öffentliches Interesse
Klausel 8 des DPA bestimmt den Begriff des öffentlichen Interesses in Artikel 6 Absatz 1 (e) DSGVO näher:
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung der amtlichen Befugnisse des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen erforderlich ist, liegt in folgenden Fällen vor:
- Rechtspflege,
- Ausübung einer Funktion in einer der beiden Kammern des Parlaments,
- Ausübung einer Funktion, die einer Person durch eine Verordnung oder eine Rechtsnorm übertragen wird,
- Ausübung einer Funktion der Krone, eines Ministers der Krone oder einer Regierungsstelle
- Tätigkeit, die das demokratische Engagement unterstützt oder fördert.
Einwilligung von Kindern
Klausel 9 des DPA setzt das Einwilligungsalter eines Kindes auf 13 herab und legt fest, dass „Dienste der Informationsgesellschaft” keine Präventions- oder Beratungsdienste umfassen.