Straftaten bezüglich personenbezogener Daten
In Klauseln 170-173 des DPA werden Straftaten bezüglich personenbezogener Daten aufgeführt:
- Wissentlich und fahrlässig:
- Erhebung oder Weitergabe von Daten ohne Zustimmung des Verantwortlichen
- Beschaffung oder Weitergabe der Daten einer anderen Person ohne Zustimmung des Verantwortlichen
- Aufbewahrung von Daten ohne Zustimmung des Verantwortlichen
- Verkauf von Daten, die unter den oben genannten Umständen erhalten wurden
- Absichtliche oder fahrlässige Neuidentifizierung von pseudonymisierten persönlichen Daten
- Änderung, Entstellung, Blockierung, Löschung, Zerstörung oder Verschleierung von Informationen, um die Informationen offenzulegen, zu deren Erhalt die Person, die die Anfrage stellt, berechtigt wäre.