Besondere Kategorien personenbezogener Daten und Daten bzgl. strafrechtlicher Verurteilungen und Straftaten in Großbritannien
Klausel 10 DPA regelt die Verarbeitung der besonderen Kategorien personenbezogener Daten und Daten, die sich auf strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten beziehen, insbesondere die Ausnahmen von dem Verbot der Verarbeitung solcher Daten gemäß Art. 9 und 10 GDPR.
Spezielle Kategorien persönlicher Daten
Im DPA sind die Ausnahmen für die Verarbeitung spezieller Datenkategorien zu folgenden Zwecken festgelegt:
- Beschäftigung, soziale Sicherheit und sozialer Schutz (weitere Einzelheiten finden Sie in Abschnitt 22 „Datenschutz für Arbeitnehmer“)
- erhebliches öffentliches Interesse
- Gesundheits- und Sozialfürsorge
- Gesundheitswesen
- Archivierung, Recherche und Statistik (weitere Einzelheiten finden Sie in Abschnitt 23 „Archivierung, wissenschaftliche und historische Forschung“).
Diese Verarbeitung muss die Bedingungen von Teil 1 DPA Anhang 1 erfüllen, in denen Definitionen und Bestimmungen festgelegt werden, die für die oben genannten Zwecke relevant sind. Beispielsweise wird erklärt, dass „Gesundheits- oder Sozialfürsorgezwecke“ unter anderem medizinische Diagnose oder die Bereitstellung von Gesundheitsversorgung oder Behandlung umfassen.
Darüber hinaus ist die Verarbeitung dieser Daten zu Zwecken eines erheblichen öffentlichen Interesses nur dann zulässig, wenn die Bedingungen von Teil 2 („Wesentliches öffentliches Interesse“ DPA 1 Anhang 1 erfüllt sind. Darin wird klargestellt, dass wesentliche Zwecke des öffentlichen Interesses beispielsweise besondere gesetzliche Zwecke und Regierungszwecke sowie Zwecke der Rechtspflege und des Parlaments umfassen.
Daten bzgl. strafrechtlicher Verurteilungen und Straftaten
Klausel 10 (5) DPA erlaubt die Verarbeitung von Daten, die sich auf strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten beziehen, wenn Anhänge 1-3 DPA umgesetzt werden